Grenzenlose virtuelle Rechtsberatung

B2B National
und International

LEXPORTATEU ist eine global abrufbare, da rein virtuell betriebene law firm für Unternehmen (B2B) und Kollaborationsplattform für Rechtsanwälte, die rechtssichere, effiziente und schnelle Lösungen anbietet, um den heutzutage immer komplexer werdenden rechtlichen Anforderungen weltweit gerecht zu werden.

we* collaborate globally

Ortsungebundene virtuelle Rechtsberatung

effizient und weltweit abrufbar

In der heutigen globalisierten Weltwirtschaft können es sich die wenigsten Unternehmen leisten, ihre Produkte nur in einem lokal oder regional begrenzten Markt anzubieten. Global agierende Konzerne produzieren und vertreiben ihre Produkte und Dienstleitungen in der ganzen Welt. Die KMUs können sich diesem Wettbewerb nicht entziehen und sind daher ebenfalls faktisch gezwungen, grenzüberschreitend zu agieren.

LEXPORTATEU ist eine global abrufbare, da virtuell betriebene Kanzlei, die sich diesem Trend stellt und den Unternehmen die globalen, effizienten und schnellen Lösungen bietet, welche das heutige Umfeld erfordert. Große internationale Rechtsanwaltskanzleien bieten diese Lösungen heutzutage bereits auf  hohem Niveau und unter Abdeckung eines Großteils der relevanten Rechtsordnungen an. Deren Arbeitsweise zeichnet sich jedoch weiterhin durch physische Großraumbüros aus, was zu vermeidbaren Fixkosten und regionalen Abhängigkeiten führt.

 Mit dem innovativen Ansatz einer Legal Crowdworking basierten, international tätigen Anwaltskanzlei und Kollaborationsplattform für Anwälte besetzt LEXPORTATEU die Nische einer rein virtuellen globalen Rechtsberatung ohne physische Büropräsenz. Auch unsere Rechtsberatungsprodukte werden rein virtuell durch moderne Kommunikations- und Cloudlösungen angeboten.

Globale
Ausrichtung

sichert hohe fachliche Spezialisierung

Dadurch ist LEXPORTATEU nicht nur in sämtlichen Regionen dieses Planeten abrufbar, sondern kann auch zu wettbewerbsfähigen Konditionen anbieten. Die Ausrichtung auf eine globale Mandantschaft ermöglicht eine hohe fachliche Spezialisierung in den Kerngebieten des internationalen Gesellschafts– und Konzernrechts. Als nur in ausgewählten Rechtsbereichen tätige Boutique machen wir nicht alles, aber was wir machen, erledigen wir mit dem höchsten Anspruch! Für andere Rechtsordnungen oder Rechtsgebiete ziehen wir* entsprechend unserem Legal Crowdworking-Konzept ausgewiesene externe Experten der jeweils betroffenen Rechtsordnungen oder Rechtsgebiete hinzu.

Kostenlose Erstberatung

+43-6245-90229-11

office@lexportateu.com

 

Verfügen Sie bislang noch nicht über Erfahrungen mit virtueller Rechtsberatung? Dann bieten wir* Ihnen gerne nach Anmeldung zu unserem Newsletter eine kostenlose Erstberatung in den unter Tätigkeitsschwerpunkte aufgeführten Rechtsgebieten an. Bitte füllen Sie dazu das beiliegende Kontaktformular aus, damit wir Sie zwecks Vereinbarung eines konkreten Termins kontaktieren können.

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Florian Deck, Founder LEXPORTATEU

“Wer authentisch 
grenzüberschreitend beraten
möchte, muss die Herausforderungen des grenzüberschreitenden Business selbst tagtäglich am eigenen Leib
zu erfahren und gemeistert haben. Diese eigenen Erfahrungen an die Mandanten weiterzugeben gibt diesen die Gewissheit, dass die auf einer gezielten Wahl des für den jeweiligen Mandanten geeignetsten Rechts basierenden Gestaltungen LEXPORTATEUs auch in der Praxis rechtssicher umsetzbar sind .”

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Florian Deck, Founder LEXPORTATEU

um rechtlich als grenzüberschreitender Konzern zu gelten man muss nicht Apple, Amazon, IKEA oder SAP heißen – warum es gerade auch für KMUs Sinn macht, sich mit dieser Gestaltungsoption zu befassen

 

Traditionelle grenzüberschreitende Konzernstrukturen sind dadurch gekennzeichnet, dass die Unternehmensgruppe in jedem Staat ihrer Tätigkeit eine Tochtergesellschaft nach dem dortigen lokalen Recht errichtet. Solche Konzernstrukturen sind aufgrund der Verschiedenheit der dann auf jede Konzerngesellschaft anwendbaren Rechtsordnungen nicht nur risikobehaftet. Darüber hinaus machen sie auch eine möglichst einheitliche Leitung und Organisation des grenzüberschreitenden Konzerns unmöglich und führen zu hohen Kosten. Im Raum der EU und des EWR bestehen heutzutage jedoch weitgehende Rechtswahlmöglichkeiten zur Wahl der bevorzugten Rechtsordnung. LEXPORTATEU hat daher gerade für grenzüberschreitende Konzernstrukturen Modelle entwickelt, wie die Rechtsform der einzelnen Gruppengesellschaften so vereinheitlicht werden kann, dass die ansonsten bestehende Verschiedenheit und fehlende Kompatibilität der verschiedenen Rechtsordnungen weitgehend vermieden werden und die Komplexität der grenzüberschreitenden Unternehmensgruppe so gesellschaftsrechtlich auf die Einheitlichkeit eines „schlichten“ rein nationalen Konzerns reduziert werden kann. Dies vermindert sowohl Haftungsrisiken als auch die Kosten laufender externer Rechtsberatung im Ausland.

Wir machen Ihnen daher den Weg dafür frei, dass Sie auch als Mittelständler in andere Märkte der EU und des EWR expandieren können, ohne davon durch prohibitive Kostenbelastung oder Haftungsrisiken abgehalten zu werden. Je früher, desto besser! Denn auch die zu Beginn genannten haben einmal klein angefangen und neue Märkte dadurch erschlossen, dass sie sie als Erste besetzt haben und heute dominieren…

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Florian Deck, Founder LEXPORTATEU

Was würde ich jetzt darum geben, hätte unser Unternehmen damals bereits über eigene Vertragsmuster bzw. AGB verfügt

 

Leider hören wir diese Aussage häufig von Mandanten, die sich an LEXPORTATEU wenden, nachdem sie in einem anderen Staat verklagt worden sind oder zur Durchsetzung einer eigenen Forderung eine solche Klage oder ein Schiedsverfahren dort erheben müssen. Dies kann je nach Gerichtsstaat zu wirtschaftlich unzumutbaren Verfahrensdauern von oft mehreren Jahren pro Instanz führen und insbesondere dann unnötig kostspielig und mir unvorhersehbarem Ergebnis enden, wenn der Gerichtsstaat und das anwendbare Recht auseinanderfallen.

 

Dabei lassen sich derlei Probleme in der Regel einfach mit einer Gerichtsstands- und Rechtswahlklausel präventiv vermeiden bzw. reduzieren. Und selbst wenn man im Einzelfall seine eigenen Vertragsmuster und AGB nicht durchsetzen kann, sorgen die eigenen Vertragsmuster immerhin dafür, dass jene der Gegenseite ebenfalls nicht wirksam vereinbart werden. Dies stellt gerade bei übermächtigen Vertragspartnern oft den einzig realistischen Weg dar, den rechtlich ungünstigen Vertrag doch noch unterschreiben zu können, jedoch gleichwohl eine Knebelung des eigenen Unternehmens rechtswirksam zu verhindern!

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