Internationales und nationales Gesellschaftsrecht und Umwandlungen

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Internationales und nationales
Gesellschaftsrecht, Compliance
und Mitbestimmungsdesign

Im Gesellschaftsrecht beraten wir sowohl im nationalen als auch im internationalen Zusammenhang. Der Schwerpunkt liegt dabei im deutschen, spanischem und österreichischem Recht. Für andere Rechtsordnungen greifen wir nach unserem Legal Crowdworking-Konzept auf Experten der jeweils betroffenen Jurisdiktion zurück.

Im Bereich des nationalen Gesellschaftsrechts decken wir sämtliche Bereiche und Lebensphasen einer Gesellschaft ab, von deren Gründung über den laufenden Betrieb bis hin zur Beendigung, sei es im Wege einer Liquidation oder einer Verschmelzung. Ebenso führen wir für Sie Kapitalmaßnahmen durch oder entwerfen und verhandeln Satzungsänderungen oder Gesellschaftervereinbarungen. Auf dem immer wichtiger werdenden Gebiet der Compliance machen wir Ihr Unternehmen fit dafür, Haftungsrisiken für die Leitungsorgane und finanzielle sowie Reputationsrisiken für die Gesellschaft oder die  Unternehmensgruppe zu minimieren.

Im Bereich des internationalen Gesellschaftsrechts bilden Fragen der grenzüberschreitenden Mobilität von Gesellschaften den Schwerpunkt. Hierzu zählen beispielsweise die gesellschaftsrechtlichen und internationalprivatrechtlichen Aspekte der Verlegungen des tatsächlichen Mittelpunkts der Tätigkeit des Gesellschaft (Verwaltungssitzverlegung), oder auch die Auswahl der passenden Rechtsordnung bei Neugründung einer Gesellschaft. Hierdurch sowie durch unser Konzept der bewussten Auswahl der Rechtsform und Rechtsordnung der jeweiligen Gesellschaft lassen sich aber auch die ansonsten starren Regeln der unternehmerischen Mitbestimmung privatautonom gestalten oder sogar ganz vermeiden.

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Grenzüberschreitende und
innerstaatliche Umwandlungen
und Umstrukturierungen

Da sich jede Gesellschaft mit einer durch ständigen Wandel geprägten Welt konfrontiert sieht, und sich auch das rechtliche und steuerliche Umfeld laufend ändert, müssen insbesondere Kapitalgesellschaften auch ihre rechtliche Struktur diesem stetigen Wandel anpassen.

LEXPORTATEU berät dabei sowohl bei innerstaatlichen als auch bei grenzüberschreitenden Umwandlungs- bzw. Umgründungsmaßnahmen. Insbesondere innerhalb der EU lassen sich heutzutage auch grenzüberschreitende Umwandlungen wie beispielsweise Verschmelzungen, Formwechsel und Spaltungen rechtssicher durchführen.

So können die Gesellschafter auch bei bereits bestehenden Gesellschaften jederzeit nachträglich die auf diese anwendbare Rechtsordnung ändern, und gleichzeitig die charakteristischen Merkmale der bereits bestehenden Rechtsform, insbesondere in Bezug auf die Haftungs- und Organisationstruktur beibehalten (sogenannter rechtsformkonkruenter grenzüberschreitender Formwechsel). Dies ist je nach betroffener Rechtsordnung auch ohne Verlegung des tatsächlichen Tätigkeitsorts der Gesellschaft (Verwaltungssitz) möglich, wodurch die Steuerneutralität der Umwandlung gewährleistet wird und sich auch in Bezug auf die laufende Besteuerung keinerlei Änderungen ergeben. So kann sich beispielsweise eine österreichische Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung in die entsprechende Rechtsform deutschen Rechts umwandeln, ohne ihren Verwaltungssitz oder ihre laufende Besteuerung ändern zu müssen.

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Florian Deck, Founder LEXPORTATEU

“Wer authentisch 
grenzüberschreitend beraten
möchte, muss die Herausforderungen des grenzüberschreitenden Business selbst tagtäglich am eigenen Leib
zu erfahren und gemeistert haben. Diese eigenen Erfahrungen an die Mandanten weiterzugeben gibt diesen die Gewissheit, dass die auf einer gezielten Wahl des für den jeweiligen Mandanten geeignetsten Rechts basierenden Gestaltungen LEXPORTATEUs auch in der Praxis rechtssicher umsetzbar sind .”

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Florian Deck, Founder LEXPORTATEU

um rechtlich als grenzüberschreitender Konzern zu gelten man muss nicht Apple, Amazon, IKEA oder SAP heißen – warum es gerade auch für KMUs Sinn macht, sich mit dieser Gestaltungsoption zu befassen

 

Traditionelle grenzüberschreitende Konzernstrukturen sind dadurch gekennzeichnet, dass die Unternehmensgruppe in jedem Staat ihrer Tätigkeit eine Tochtergesellschaft nach dem dortigen lokalen Recht errichtet. Solche Konzernstrukturen sind aufgrund der Verschiedenheit der dann auf jede Konzerngesellschaft anwendbaren Rechtsordnungen nicht nur risikobehaftet. Darüber hinaus machen sie auch eine möglichst einheitliche Leitung und Organisation des grenzüberschreitenden Konzerns unmöglich und führen zu hohen Kosten. Im Raum der EU und des EWR bestehen heutzutage jedoch weitgehende Rechtswahlmöglichkeiten zur Wahl der bevorzugten Rechtsordnung. LEXPORTATEU hat daher gerade für grenzüberschreitende Konzernstrukturen Modelle entwickelt, wie die Rechtsform der einzelnen Gruppengesellschaften so vereinheitlicht werden kann, dass die ansonsten bestehende Verschiedenheit und fehlende Kompatibilität der verschiedenen Rechtsordnungen weitgehend vermieden werden und die Komplexität der grenzüberschreitenden Unternehmensgruppe so gesellschaftsrechtlich auf die Einheitlichkeit eines „schlichten“ rein nationalen Konzerns reduziert werden kann. Dies vermindert sowohl Haftungsrisiken als auch die Kosten laufender externer Rechtsberatung im Ausland.

Wir machen Ihnen daher den Weg dafür frei, dass Sie auch als Mittelständler in andere Märkte der EU und des EWR expandieren können, ohne davon durch prohibitive Kostenbelastung oder Haftungsrisiken abgehalten zu werden. Je früher, desto besser! Denn auch die zu Beginn genannten haben einmal klein angefangen und neue Märkte dadurch erschlossen, dass sie sie als Erste besetzt haben und heute dominieren…

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Florian Deck, Founder LEXPORTATEU

Was würde ich jetzt darum geben, hätte unser Unternehmen damals bereits über eigene Vertragsmuster bzw. AGB verfügt

 

Leider hören wir diese Aussage häufig von Mandanten, die sich an LEXPORTATEU wenden, nachdem sie in einem anderen Staat verklagt worden sind oder zur Durchsetzung einer eigenen Forderung eine solche Klage oder ein Schiedsverfahren dort erheben müssen. Dies kann je nach Gerichtsstaat zu wirtschaftlich unzumutbaren Verfahrensdauern von oft mehreren Jahren pro Instanz führen und insbesondere dann unnötig kostspielig und mir unvorhersehbarem Ergebnis enden, wenn der Gerichtsstaat und das anwendbare Recht auseinanderfallen.

 

Dabei lassen sich derlei Probleme in der Regel einfach mit einer Gerichtsstands- und Rechtswahlklausel präventiv vermeiden bzw. reduzieren. Und selbst wenn man im Einzelfall seine eigenen Vertragsmuster und AGB nicht durchsetzen kann, sorgen die eigenen Vertragsmuster immerhin dafür, dass jene der Gegenseite ebenfalls nicht wirksam vereinbart werden. Dies stellt gerade bei übermächtigen Vertragspartnern oft den einzig realistischen Weg dar, den rechtlich ungünstigen Vertrag doch noch unterschreiben zu können, jedoch gleichwohl eine Knebelung des eigenen Unternehmens rechtswirksam zu verhindern!

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