Da sich jede Gesellschaft mit einer durch ständigen Wandel geprägten Welt konfrontiert sieht, und sich auch das rechtliche und steuerliche Umfeld laufend ändert, müssen insbesondere Kapitalgesellschaften auch ihre rechtliche Struktur diesem stetigen Wandel anpassen.
LEXPORTATEU berät dabei sowohl bei innerstaatlichen als auch bei grenzüberschreitenden Umwandlungs- bzw. Umgründungsmaßnahmen. Insbesondere innerhalb der EU lassen sich heutzutage auch grenzüberschreitende Umwandlungen wie beispielsweise Verschmelzungen, Formwechsel und Spaltungen rechtssicher durchführen.
So können die Gesellschafter auch bei bereits bestehenden Gesellschaften jederzeit nachträglich die auf diese anwendbare Rechtsordnung ändern, und gleichzeitig die charakteristischen Merkmale der bereits bestehenden Rechtsform, insbesondere in Bezug auf die Haftungs- und Organisationstruktur beibehalten (sogenannter rechtsformkonkruenter grenzüberschreitender Formwechsel). Dies ist je nach betroffener Rechtsordnung auch ohne Verlegung des tatsächlichen Tätigkeitsorts der Gesellschaft (Verwaltungssitz) möglich, wodurch die Steuerneutralität der Umwandlung gewährleistet wird und sich auch in Bezug auf die laufende Besteuerung keinerlei Änderungen ergeben. So kann sich beispielsweise eine österreichische Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung in die entsprechende Rechtsform deutschen Rechts umwandeln, ohne ihren Verwaltungssitz oder ihre laufende Besteuerung ändern zu müssen.