Legal Crowdworking

01

LEXPORTATEU - eine innovative, digitale 
Plattform für grenzüberschreitende
Rechtsfragen

Crowdworking wird üblicherweise so definiert, dass ansonsten von Angestellten erbrachte Leistungen im Internet mittels einer öffentlichen Ausschreibung extern vergeben werden und so ohne physisches Zusammenwirken oder vorgegebene Organisationen ein Produkt oder eine Leistung durch mehrere Personen im Wege der einzelfallbezogenen Zusammenarbeit hergestellt wird.

Studien und praktische Erfahrungen haben gezeigt, dass diese neue Form der Zusammenarbeit auch für komplexe Produkte wie etwa Ingenieursdienstleistungen funktioniert (sh. https://ecorner.stanford.edu/flash-teams/). Die Vorteile des Croudworking liegen unter anderem darin, dass Ergebnisse nicht nur effizienter und kostengünstiger, sondern auch schneller produziert werden. Zudem überwindet die Zusammenarbeit per Internet das Problem, das hochspezialisierte Experten für gewisse Problemstellungen in einem lokalen Markt schlicht fehlen.

Aufgrund der hohen Komplexität des internationalen Wirtschaftsrechts ist dieser Aspekt gerade auch für LEXPORTATEU das vorrangige Motiv, seine Rechtsberatung auf diesem Wege zu erbringen. Obgleich LEXPORTATEU selbst nicht über die für komplexe grenzüberschreitende Projekte in aller Regel erforderliche Manpower an eigenen Rechtsanwälten verfügt, werden für jedes Mandat soweit erforderlich projekt- und bedarfsbezogen Experten aus anderen Rechtsordnungen und Rechtsgebieten hinzugezogen.

02

Legal-
Crowdworking

In der Regel stellt LEXPORTATEU die Projektteams selbst zusammen und koordiniert diese auch während des gesamten Projekts. LEXPORTATEU verfügt  über umfangreiche Pool an erfahrenen externen Kooperationsanwälten in den meisten Jurisdiktionen der Welt, und kann dort kurzfristig passende Teams zusammenstellen. So wird gewährleistet, dass das hohe Niveau der Rechtsberatung in jedem Einzelfall und für jede jeweils betroffene Rechtsordnung und jedes Rechtsgebiet gewährleistet wird.

Zudem zeigt sich hierbei  der innovative und effizienzsteigernde Effekt des Legal Crowdworking-Konzepts. Denn dadurch, dass wir nur auf ad-hoc gebildete projektspezifische Teams mit externen Experten zurückgreifen, wird für Sie sichergestellt, dass stets nur die für das jeweilige Projekt und die betroffene Rechtsordnung benötigten Experten eingesetzt werden, welche vor Beauftragung entsprechend ihrer Expertise und ihrer Honorare einzelfallbezogen ausgewählt werden. Dies führt zu einer kosteneffizienten Projektstruktur, da LEXPORTATEU keine festangestellten Rechtsanwälte beschäftigt (welche auch in Zeiten des Leerlaufs bezahlt werden müssten), sondern nur diejenigen Experten dann und in ausschließlich in dem Umfang hinzugezogen werden, soweit sie sich für die jeweilige konkrete Transaktion sowohl fachlich als auch von den wirtschaftlichen Konditionen als passend erweisen.

03

Werde Sie unverbindlich Teil unseres digitalen Netzwerks!

LEXPORTATEU ist ständig auf der Suche nach weiteren Rechtsanwälten und Kanzleien, die daran interessiert sind, Teil unseres* innovativen, plattformbasierten Netzwerks zu werden. Das Legal-Crowdworking-Konzept bietet die Möglichkeit, flexibel und eigenverantwortlich zu arbeiten, während Sie gleichzeitig von den Vorteilen unserer* digitalen Kollaborationsplattform profitieren.

Anforderungen:

  • Überdurchschnittliche juristische Qualifikation und Expertise.
  • Fähigkeit zum Umgang mit digitalen Tools der Zusammenarbeit im Rechtsbereich: Sie sollten vertraut sein mit modernen digitalen Werkzeugen, die die Zusammenarbeit und Kommunikation im Rechtsbereich erleichtern.
  • Flexibilität und Eigenverantwortung: Wir suchen Partnerkanzleien und Rechtsanwälte, die einerseits eigenständig arbeiten und andererseits bereit sind, sich flexibel auf unterschiedliche Projekte und Mandanten einzustellen.
  • Hohe sprachliche und interkulturelle Kompetenz: aufgrund der internationalen Ausrichtung LEXPORTATEUs Plattform sind ausgezeichnete sprachliche Fähigkeiten und interkulturelle Kompetenz unerlässlich.
  • Teamfähigkeit, gepaart mit Individualismus und selbständigem Arbeiten: Obwohl wir die Zusammenarbeit in Teams fördern, ist es ebenso wichtig, dass die in einem konkreten Projekt eingesetzten Rechtsanwälte in der Lage sind,  eigenständig und ohne feste hierarchische Strukturen zu arbeiten.

Unsere Kollaborationsplattform steht qualifizierten und interessierten Partnerkanzleien und Anwälten jedweder Seniorität aus beliebigen Rechtsordnungen und Rechtsgebieten offen. Bei Interesse freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.  Werden Sie Teil von LEXPORTATEUs Netzwerk und gestalten Sie die Zukunft der Rechtsberatung mit!

Kostenlose Erstberatung

+43-6245-90229-11

office@lexportateu.com

 

Verfügen Sie bislang noch nicht über Erfahrungen mit virtueller Rechtsberatung? Dann bieten wir* Ihnen gerne nach Anmeldung zu unserem Newsletter eine kostenlose Erstberatung in den unter Tätigkeitsschwerpunkte aufgeführten Rechtsgebieten an. Bitte füllen Sie dazu das beiliegende Kontaktformular aus, damit wir Sie zwecks Vereinbarung eines konkreten Termins kontaktieren können.

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
Checkbox Datenschutzerklärung(erforderlich)
Checkbox Newsletter(erforderlich)
Florian Deck, Founder LEXPORTATEU

“Wer authentisch 
grenzüberschreitend beraten
möchte, muss die Herausforderungen des grenzüberschreitenden Business selbst tagtäglich am eigenen Leib
zu erfahren und gemeistert haben. Diese eigenen Erfahrungen an die Mandanten weiterzugeben gibt diesen die Gewissheit, dass die auf einer gezielten Wahl des für den jeweiligen Mandanten geeignetsten Rechts basierenden Gestaltungen LEXPORTATEUs auch in der Praxis rechtssicher umsetzbar sind .”

mehr lesen + weniger lesen -
Florian Deck, Founder LEXPORTATEU

um rechtlich als grenzüberschreitender Konzern zu gelten man muss nicht Apple, Amazon, IKEA oder SAP heißen – warum es gerade auch für KMUs Sinn macht, sich mit dieser Gestaltungsoption zu befassen

 

Traditionelle grenzüberschreitende Konzernstrukturen sind dadurch gekennzeichnet, dass die Unternehmensgruppe in jedem Staat ihrer Tätigkeit eine Tochtergesellschaft nach dem dortigen lokalen Recht errichtet. Solche Konzernstrukturen sind aufgrund der Verschiedenheit der dann auf jede Konzerngesellschaft anwendbaren Rechtsordnungen nicht nur risikobehaftet. Darüber hinaus machen sie auch eine möglichst einheitliche Leitung und Organisation des grenzüberschreitenden Konzerns unmöglich und führen zu hohen Kosten. Im Raum der EU und des EWR bestehen heutzutage jedoch weitgehende Rechtswahlmöglichkeiten zur Wahl der bevorzugten Rechtsordnung. LEXPORTATEU hat daher gerade für grenzüberschreitende Konzernstrukturen Modelle entwickelt, wie die Rechtsform der einzelnen Gruppengesellschaften so vereinheitlicht werden kann, dass die ansonsten bestehende Verschiedenheit und fehlende Kompatibilität der verschiedenen Rechtsordnungen weitgehend vermieden werden und die Komplexität der grenzüberschreitenden Unternehmensgruppe so gesellschaftsrechtlich auf die Einheitlichkeit eines „schlichten“ rein nationalen Konzerns reduziert werden kann. Dies vermindert sowohl Haftungsrisiken als auch die Kosten laufender externer Rechtsberatung im Ausland.

Wir machen Ihnen daher den Weg dafür frei, dass Sie auch als Mittelständler in andere Märkte der EU und des EWR expandieren können, ohne davon durch prohibitive Kostenbelastung oder Haftungsrisiken abgehalten zu werden. Je früher, desto besser! Denn auch die zu Beginn genannten haben einmal klein angefangen und neue Märkte dadurch erschlossen, dass sie sie als Erste besetzt haben und heute dominieren…

mehr lesen + weniger lesen -
Florian Deck, Founder LEXPORTATEU

Was würde ich jetzt darum geben, hätte unser Unternehmen damals bereits über eigene Vertragsmuster bzw. AGB verfügt

 

Leider hören wir diese Aussage häufig von Mandanten, die sich an LEXPORTATEU wenden, nachdem sie in einem anderen Staat verklagt worden sind oder zur Durchsetzung einer eigenen Forderung eine solche Klage oder ein Schiedsverfahren dort erheben müssen. Dies kann je nach Gerichtsstaat zu wirtschaftlich unzumutbaren Verfahrensdauern von oft mehreren Jahren pro Instanz führen und insbesondere dann unnötig kostspielig und mir unvorhersehbarem Ergebnis enden, wenn der Gerichtsstaat und das anwendbare Recht auseinanderfallen.

 

Dabei lassen sich derlei Probleme in der Regel einfach mit einer Gerichtsstands- und Rechtswahlklausel präventiv vermeiden bzw. reduzieren. Und selbst wenn man im Einzelfall seine eigenen Vertragsmuster und AGB nicht durchsetzen kann, sorgen die eigenen Vertragsmuster immerhin dafür, dass jene der Gegenseite ebenfalls nicht wirksam vereinbart werden. Dies stellt gerade bei übermächtigen Vertragspartnern oft den einzig realistischen Weg dar, den rechtlich ungünstigen Vertrag doch noch unterschreiben zu können, jedoch gleichwohl eine Knebelung des eigenen Unternehmens rechtswirksam zu verhindern!

mehr lesen + weniger lesen -