Die FlexCo als neuer Star des österreichischen Kapitalgesellschaftsrechts, jedoch nur eine unter vielen Optionen am Firmament des internationalen Wettbewerbs der Rechtformen
Die FlexCo als neuer Star des österreichischen Kapitalgesellschaftsrechts, jedoch nur eine unter vielen Optionen am Firmament des internationalen Wettbewerbs der Rechtformen

Seit dem 1.1.2024 bietet das österreichische Gesellschaftsrecht mit der sogenannten Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKapG oder FlexCo) eine neue Kapitalgesellschaftsform an, welche...

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Zum Stand der Umsetzung der Mobilitätsrichtlinie in Deutschland, Österreich und Spanien
Zum Stand der Umsetzung der Mobilitätsrichtlinie in Deutschland, Österreich und Spanien

Die in der Richtlinie (EU) 2019/2121 in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen („MobilRL“) gesetzte Frist zur Umsetzung ins...

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Die PIP / TÜV Rheinland / Allianz-Saga ist um ein spanisches Kapital reicher: der Oberster Gerichtshof rettet das Trennungsprinzip im spanischen Konzernrecht, wichtige kollisionsrechtliche und unionsrechtliche Fragen bleiben jedoch ungeklärt
Die PIP / TÜV Rheinland / Allianz-Saga ist um ein spanisches Kapital reicher: der Oberster Gerichtshof rettet das Trennungsprinzip im spanischen Konzernrecht, wichtige kollisionsrechtliche und unionsrechtliche Fragen bleiben jedoch ungeklärt

Die juristische Aufarbeitung des Skandals um die vom französischen Hersteller von fehlerhaften Brustimplantaten Poly Implant Prothèse (PIP) hat neben den...

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OGH etabliert striktes Gleichbehandlungsgebot für insolvenzbedingte mit sonstigen Formen statutarischer Abfindungsbeschränkungen – Begrenzung der Privatautonomie lässt österreichische Kapitalgesellschaften im Wettbewerb der Rechtsordnungen weiter zurückfallen
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Neue Judikate deutscher und österreichischer Gerichte zum grenzüberschreitenden Formwechsel legen es nahe, die durch den Wettbewerb der Rechtsordnungen gegebenen Rechtswahlmöglichkeiten bewusst, aktiv und vor allem zeitnah zu nutzen!
Neue Judikate deutscher und österreichischer Gerichte zum grenzüberschreitenden Formwechsel legen es nahe, die durch den Wettbewerb der Rechtsordnungen gegebenen Rechtswahlmöglichkeiten bewusst, aktiv und vor allem zeitnah zu nutzen!

Der EuGH lies bereits vor vielen Jahren in seinen Entscheidungen Sevic, Cartesio, Vale und Polbud keinen Zweifel daran, dass der grenzüberschreitende Formwechsel für nach der Rechtsordnung...

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COVInsAG, 2. COVID-19-JuBG und RDL 16/2020: nur vorübergehende Erleichterung der Konzernfinanzierung oder schleichender Abschied auf Raten vom Nachrang der Gesellschafterdarlehen im deutschen, spanischen und österreichischen Recht?
COVInsAG, 2. COVID-19-JuBG und RDL 16/2020: nur vorübergehende Erleichterung der Konzernfinanzierung oder schleichender Abschied auf Raten vom Nachrang der Gesellschafterdarlehen im deutschen, spanischen und österreichischen Recht?

Im Zuge der COVID-19-Pandemie hatten die meisten Industrienationen bereits im Frühjahr diesen Jahres im Eiltempo diverse Erleichterungen für die jeweils...

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„Schlechterdings unvertretbar“ – das Urteil des BVerfG zum Anleihekaufprogramm PSSP
„Schlechterdings unvertretbar“ – das Urteil des BVerfG zum Anleihekaufprogramm PSSP

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 5.5.2020 (AZ: 2 BvR 859/15 ua) zum Public Sector Purchase Programme (PSPP)...

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Spanischer Oberster Gerichtshof zum Dieselskandal: Konzernweite Globalhaftung und umgekehrter Haftungsdurchgriff für vertragliche Schadensersatzhaftung?
Spanischer Oberster Gerichtshof zum Dieselskandal: Konzernweite Globalhaftung und umgekehrter Haftungsdurchgriff für vertragliche Schadensersatzhaftung?

Der spanische Oberste Gerichtshof (Tribunal Supremo, TS) hat in der Entscheidung nº167/2020 vom 11.3.2020 geurteilt, dass der Hersteller eines mit einem...

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OGH zur Alpine-Insolvenz: Allgemeiner konzernrechtlicher Nachteilsausgleich jetzt auch im österreichischen Konzernrecht? Rechtsfolgen und Gestaltungsoptionen bei der mittelbaren Darlehensgewährung im grenzüberschreitenden Konzern
OGH zur Alpine-Insolvenz: Allgemeiner konzernrechtlicher Nachteilsausgleich jetzt auch im österreichischen Konzernrecht? Rechtsfolgen und Gestaltungsoptionen bei der mittelbaren Darlehensgewährung im grenzüberschreitenden Konzern

Das bereits 2013 eröffnete Insolvenzverfahren über das Vermögen der einzelnen Konzerngesellschaften der österreichischen Alpine-Gruppe hat bereits für vielfältige rechtliche Auseinandersetzungen auf...

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Florian Deck, Founder LEXPORTATEU

“Wer authentisch 
grenzüberschreitend beraten
möchte, muss die Herausforderungen des grenzüberschreitenden Business selbst tagtäglich am eigenen Leib
zu erfahren und gemeistert haben. Diese eigenen Erfahrungen an die Mandanten weiterzugeben gibt diesen die Gewissheit, dass die auf einer gezielten Wahl des für den jeweiligen Mandanten geeignetsten Rechts basierenden Gestaltungen LEXPORTATEUs auch in der Praxis rechtssicher umsetzbar sind .”

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Florian Deck, Founder LEXPORTATEU

um rechtlich als grenzüberschreitender Konzern zu gelten man muss nicht Apple, Amazon, IKEA oder SAP heißen – warum es gerade auch für KMUs Sinn macht, sich mit dieser Gestaltungsoption zu befassen

 

Traditionelle grenzüberschreitende Konzernstrukturen sind dadurch gekennzeichnet, dass die Unternehmensgruppe in jedem Staat ihrer Tätigkeit eine Tochtergesellschaft nach dem dortigen lokalen Recht errichtet. Solche Konzernstrukturen sind aufgrund der Verschiedenheit der dann auf jede Konzerngesellschaft anwendbaren Rechtsordnungen nicht nur risikobehaftet. Darüber hinaus machen sie auch eine möglichst einheitliche Leitung und Organisation des grenzüberschreitenden Konzerns unmöglich und führen zu hohen Kosten. Im Raum der EU und des EWR bestehen heutzutage jedoch weitgehende Rechtswahlmöglichkeiten zur Wahl der bevorzugten Rechtsordnung. LEXPORTATEU hat daher gerade für grenzüberschreitende Konzernstrukturen Modelle entwickelt, wie die Rechtsform der einzelnen Gruppengesellschaften so vereinheitlicht werden kann, dass die ansonsten bestehende Verschiedenheit und fehlende Kompatibilität der verschiedenen Rechtsordnungen weitgehend vermieden werden und die Komplexität der grenzüberschreitenden Unternehmensgruppe so gesellschaftsrechtlich auf die Einheitlichkeit eines „schlichten“ rein nationalen Konzerns reduziert werden kann. Dies vermindert sowohl Haftungsrisiken als auch die Kosten laufender externer Rechtsberatung im Ausland.

Wir machen Ihnen daher den Weg dafür frei, dass Sie auch als Mittelständler in andere Märkte der EU und des EWR expandieren können, ohne davon durch prohibitive Kostenbelastung oder Haftungsrisiken abgehalten zu werden. Je früher, desto besser! Denn auch die zu Beginn genannten haben einmal klein angefangen und neue Märkte dadurch erschlossen, dass sie sie als Erste besetzt haben und heute dominieren…

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Florian Deck, Founder LEXPORTATEU

Was würde ich jetzt darum geben, hätte unser Unternehmen damals bereits über eigene Vertragsmuster bzw. AGB verfügt

 

Leider hören wir diese Aussage häufig von Mandanten, die sich an LEXPORTATEU wenden, nachdem sie in einem anderen Staat verklagt worden sind oder zur Durchsetzung einer eigenen Forderung eine solche Klage oder ein Schiedsverfahren dort erheben müssen. Dies kann je nach Gerichtsstaat zu wirtschaftlich unzumutbaren Verfahrensdauern von oft mehreren Jahren pro Instanz führen und insbesondere dann unnötig kostspielig und mir unvorhersehbarem Ergebnis enden, wenn der Gerichtsstaat und das anwendbare Recht auseinanderfallen.

 

Dabei lassen sich derlei Probleme in der Regel einfach mit einer Gerichtsstands- und Rechtswahlklausel präventiv vermeiden bzw. reduzieren. Und selbst wenn man im Einzelfall seine eigenen Vertragsmuster und AGB nicht durchsetzen kann, sorgen die eigenen Vertragsmuster immerhin dafür, dass jene der Gegenseite ebenfalls nicht wirksam vereinbart werden. Dies stellt gerade bei übermächtigen Vertragspartnern oft den einzig realistischen Weg dar, den rechtlich ungünstigen Vertrag doch noch unterschreiben zu können, jedoch gleichwohl eine Knebelung des eigenen Unternehmens rechtswirksam zu verhindern!

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