Internationales und nationales Insolvenzrecht und Präventive Restrukturierungsverfahren

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Internationales
und Europäisches
Insolvenzrecht

Im europäischen und internationalen Insolvenzrecht beraten wir maßgeblich bei Fragen im Zusammenhang mit der Ermittlung der für die Eröffnung und Durchführung eines grenzüberschreitenden Insolvenzverfahrens zuständigen Gerichtsbarkeit sowie der Ermittlung des auf das Insolvenzverfahrens anwendbaren Rechts und dessen Abgrenzung zu gesellschaftsrechtlichen Ansprüchen.

Außenstehende Gläubiger, aber auch Gesellschafter, beraten wir bei der grenzüberschreitenden Forderungsanmeldung und Durchsetzung ihrer Forderungen gegenüber der insolventen Gesellschaft und deren Insolvenzverwalter. Ebenso verteidigen wir die Muttergesellschaften grenzüberschreitender Konzerne und deren Organe sowie die Organe insolventer Gesellschaften der Gruppe gegenüber den vom Insolvenzverwalter oder Dritten erhobenen Haftungsansprüchen.

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Grenzüberschreitende
und nationale Präventive
Restrukturierungsverfahren

Im Rahmen von präventiven Restrukturierungsmaßnahmen berät LEXPORTATEU hauptsächlich Gläubiger bei der Verhandlung und Abstimmung über Restrukturierungspläne beziehungsweise der Einlegung von Beschwerden gegen solche Restrukturierungspläne.

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Nationales Insolvenzrecht,
insbesondere
Konzernfinanzierung

Dank LEXPORTATEUs  Legal-Crowdworking-Konzept bieten wir in einem Großteil der Rechtsordnungen weltweit (sowohl innerhalb aus auch außerhalb der EU) auch im nationalen Insolvenzrecht umfassende Beratung an. Einen Schwerpunkt bildet hier die präventive Rechtsberatung im Rahmen der Konzernfinanzierung, insbesondere im Zusammenhang mit dem cash pooling.

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Florian Deck, Founder LEXPORTATEU

“Wer authentisch 
grenzüberschreitend beraten
möchte, muss die Herausforderungen des grenzüberschreitenden Business selbst tagtäglich am eigenen Leib
zu erfahren und gemeistert haben. Diese eigenen Erfahrungen an die Mandanten weiterzugeben gibt diesen die Gewissheit, dass die auf einer gezielten Wahl des für den jeweiligen Mandanten geeignetsten Rechts basierenden Gestaltungen LEXPORTATEUs auch in der Praxis rechtssicher umsetzbar sind .”

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Florian Deck, Founder LEXPORTATEU

um rechtlich als grenzüberschreitender Konzern zu gelten man muss nicht Apple, Amazon, IKEA oder SAP heißen – warum es gerade auch für KMUs Sinn macht, sich mit dieser Gestaltungsoption zu befassen

 

Traditionelle grenzüberschreitende Konzernstrukturen sind dadurch gekennzeichnet, dass die Unternehmensgruppe in jedem Staat ihrer Tätigkeit eine Tochtergesellschaft nach dem dortigen lokalen Recht errichtet. Solche Konzernstrukturen sind aufgrund der Verschiedenheit der dann auf jede Konzerngesellschaft anwendbaren Rechtsordnungen nicht nur risikobehaftet. Darüber hinaus machen sie auch eine möglichst einheitliche Leitung und Organisation des grenzüberschreitenden Konzerns unmöglich und führen zu hohen Kosten. Im Raum der EU und des EWR bestehen heutzutage jedoch weitgehende Rechtswahlmöglichkeiten zur Wahl der bevorzugten Rechtsordnung. LEXPORTATEU hat daher gerade für grenzüberschreitende Konzernstrukturen Modelle entwickelt, wie die Rechtsform der einzelnen Gruppengesellschaften so vereinheitlicht werden kann, dass die ansonsten bestehende Verschiedenheit und fehlende Kompatibilität der verschiedenen Rechtsordnungen weitgehend vermieden werden und die Komplexität der grenzüberschreitenden Unternehmensgruppe so gesellschaftsrechtlich auf die Einheitlichkeit eines „schlichten“ rein nationalen Konzerns reduziert werden kann. Dies vermindert sowohl Haftungsrisiken als auch die Kosten laufender externer Rechtsberatung im Ausland.

Wir machen Ihnen daher den Weg dafür frei, dass Sie auch als Mittelständler in andere Märkte der EU und des EWR expandieren können, ohne davon durch prohibitive Kostenbelastung oder Haftungsrisiken abgehalten zu werden. Je früher, desto besser! Denn auch die zu Beginn genannten haben einmal klein angefangen und neue Märkte dadurch erschlossen, dass sie sie als Erste besetzt haben und heute dominieren…

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Florian Deck, Founder LEXPORTATEU

Was würde ich jetzt darum geben, hätte unser Unternehmen damals bereits über eigene Vertragsmuster bzw. AGB verfügt

 

Leider hören wir diese Aussage häufig von Mandanten, die sich an LEXPORTATEU wenden, nachdem sie in einem anderen Staat verklagt worden sind oder zur Durchsetzung einer eigenen Forderung eine solche Klage oder ein Schiedsverfahren dort erheben müssen. Dies kann je nach Gerichtsstaat zu wirtschaftlich unzumutbaren Verfahrensdauern von oft mehreren Jahren pro Instanz führen und insbesondere dann unnötig kostspielig und mir unvorhersehbarem Ergebnis enden, wenn der Gerichtsstaat und das anwendbare Recht auseinanderfallen.

 

Dabei lassen sich derlei Probleme in der Regel einfach mit einer Gerichtsstands- und Rechtswahlklausel präventiv vermeiden bzw. reduzieren. Und selbst wenn man im Einzelfall seine eigenen Vertragsmuster und AGB nicht durchsetzen kann, sorgen die eigenen Vertragsmuster immerhin dafür, dass jene der Gegenseite ebenfalls nicht wirksam vereinbart werden. Dies stellt gerade bei übermächtigen Vertragspartnern oft den einzig realistischen Weg dar, den rechtlich ungünstigen Vertrag doch noch unterschreiben zu können, jedoch gleichwohl eine Knebelung des eigenen Unternehmens rechtswirksam zu verhindern!

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